Abrechnung über die Pflegekasse

Sandras Heinzelmännchen sind ein von der Pflegekasse anerkannter Betreuungsdienst. Dadurch können wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen und bieten verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 a+b SGB XI

Nach §45 SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür stehen jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1), der zuhause gepflegt wird, 125 EUR monatlich durch die Pflegekasse zur Verfügung.

40% der Pflegesachleistungen des jeweiligen Pflegegrades

Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Im Rahmen der „Verhinderungspflege“ bzw. „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ nach §39 SGB XI können pro Kalenderjahr Leistungen im Umfang von max. 2.418 EUR abgerufen werden.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung für Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, jedoch ihre Pflege nicht vollständig selbst organisieren können.

Pflegegrad

Leistungen

2

332€

3

573€

4

765€

5

947€

Im Folgenden werden die verschiedenen Leistungen genauer beschrieben:

Entlastungsleistungen (§45 b SGB XI):
Jede Person mit Pflegegrad 1 oder höher hat Anspruch auf Entlastungsleistungen. Diese betragen monatlich 125€. Nicht genutzte Beträge können in den folgenden Monaten angespart werden. Darüber hinaus können ungenutzte Beträge eines Jahres bis zum Ende des ersten Halbjahres des Folgejahres übertragen werden.

Verhinderungspflege (§39 SGB XI):
Wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege, sofern die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist. Diese Leistung kann bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, mit einem jährlichen Höchstbetrag von 1.612€. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 50% der Kurzzeitpflegeleistung (806€) auf die Verhinderungspflege zu übertragen, sodass sich das jährliche Budget auf maximal 2.418€ erhöht. Das Pflegegeld wird währenddessen weiterhin gezahlt.

Pflegesachleistungen (§45 a SGB XI):

Pflegegrad

Leistungen

1

Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

2

304€

3

572€

4

711€

5

880€

Die monatliche Entlastungsleistung von 125€ wird ab Pflegegrad 1 zusätzlich jeden Monat gewährt.

Selbstzahler
Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Betreuungskosten selbst zu übernehmen.